REACh

Die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACh-Verordnung) ist eine EU-Chemikalienverordnung, welche am 1. Juni 2007 in Kraft getreten ist.

REACh steht für «Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals», also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.

REACh hat auch massive Auswirkungen auf Nicht-EU-Länder wie die Schweiz.

Die SSO hat deshalb beschlossen, eine Kommission Arbeitsgruppe REACH, kurz AGR, zu installieren. Diese verfolgt die Entwicklung der REACH-Gesetzgebung in Europa und die parallel geplante Entwicklung des Chemikalienrechts in der Schweiz aufmerksam. Sie hat dazu Kontakte zu anderen Fachorganisationen und Sachverständigen sowie zu Vertretern der zuständigen Schweizer Behörden (BAG, BAFU, SUVA) geknüpft.

Die Arbeitsgruppe REACH erbringt ihre Leistungen exklusiv gegenüber ihren Mitgliedern und finanziert sich über Mitgliederbeiträge.