Pflichtenheft
Der üK-Kommission obliegt die Durchführung der überbetrieblichen Kurse. Sie hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Sie arbeitet auf der Grundlage der Bildungsverordnung und des Bildungsplans das Kursprogramm und die Stundenpläne aus.
- Sie erarbeitet den Kostenvoranschlag und die Abrechnung.
- Sie bestimmt die Instruktoren und die Kurslokale.
- Sie veranlasst die Weiterbildung der Instruktoren.
- Sie stellt dem Stiftungsrat Antrag für die Anschaffung von Einrichtungen.
- Sie legt die Kurse zeitlich fest, besorgt die Ausschreibung und das Aufgebot der Teilnehmer.
- Sie sorgt im Einvernehmen mit den Berufsschulen dafür, dass der Besuch des Pflichtunterrichts auch während der Kurse gewährleistet ist.
- Sie sorgt, soweit notwendig, für Verpflegung und Unterkunft.
- Sie erstattet Kursberichte zuhanden des Stiftungsrates und der beteiligten Kantone.